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Organisation

 

Vorstand und Vermittlung

Die Vermittlerinnen begleiten die Betreuungsverhältnisse und besuchen mindestens einmal jährlich jede Tagesfamilie. Die Vermittlerinnen sind ebenso zuständig für die Zusammenarbeit mit den zuständigen Sozialämtern und den genannten Partnergemeinden und erfüllen deren gesetzlichen Auftrag.

Der Vorstand und die Vermittlerinnen setzen sich für die Anerkennung der Tätigkeit der Tagesfamilie und für die Unterstützung durch die Öffentlichkeit ein.

Die Vorstandsmitglieder und die Vermittlung unterstehen der Schweigepflicht.

 

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