Die Vermittlerinnen begleiten die Betreuungsverhältnisse und besuchen mindestens einmal jährlich jede Tagesfamilie. Die Vermittlerinnen sind ebenso zuständig für die Zusammenarbeit mit den zuständigen Sozialämtern und den genannten Partnergemeinden und erfüllen deren gesetzlichen Auftrag.
Der Vorstand und die Vermittlerinnen setzen sich für die Anerkennung der Tätigkeit der Tagesfamilie und für die Unterstützung durch die Öffentlichkeit ein.